Barrierefreie Websiten Pflicht

Ab 2025 ! Websites müssen barrierefrei sein !

Mit der EU-Richtlinie 2019/882 einhergehend, ist das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Juli 2021 in Kraft getreten. In groben Zügen gesagt, legt dieses Gesetz fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab Juni 2025 barrierefrei hergestellt, angeboten oder vertrieben werden müssen.

Wer jetzt überlegt, oben rechts das kleine X anzuklicken, da der erste Gedanke der abgepackten Wurst oder dem Einweckglas gilt - kurze Frage:

Befindet sich auf Ihrer Webseite bspw. ein Kontaktformular?

Und "zack" finden Sie sich mitten in der digitalen Welt der Barrierefreiheit wieder. Sie haben kein Kontaktformular? Aber bestimmt ein schickes Menü, oder? Dazu sei angemerkt, Schaltflächen für Links und Buttons müssen mindestens 24px breit und hoch sein.

Und überhaupt, wie sieht es denn mit Ihren Alt-Texten aus? Wir meinen dabei übrigens nicht die Texte, die Sie gestern oder vor 10 Jahren verfasst haben. Einfach das nachfolgende Beispiel auf sich wirken lassen.

Uninformativer ALT-Text

9/11 Memorial

Informativer ALT-Text

Eins von zwei reflektierenden, rund 4000qm großen, Wasserfall -Bassins auf dem Fundament der alten WTC Türme, umrandet mit den Namen der über 2900 Opfer.

An den Texten unter den Bildern sehen Sie sehr eindrucksvoll, wie viel Unterschied eine Beschreibung, dessen was wir sehen, machen kann.

Wir können das jetzt auch auf T-Shits übertragen. Statt T-Shirt mit V-Ausschnitt, besser T-Shirt mit V-Ausschnitt, floralem Muster und 3/4 Arm.

Das waren jetzt nur 3 sehr einfache Beispiele, zusammengefasst ist zu sagen: "Es gibt mehr als genug Stolperfallen die es zu lösen gilt". Barrierefrei im Bezug auf eine Webseite bedeutet, das diese für alle Menschen zugänglich ist, ganz gleich ob diese an einer Sehbehinderung leiden, blind, gehörlos oder schwerhörig sind. Eine Website ist erst dann Barrierefrei wenn sich bei der Nutzung keine Einschränkungen im Bezug auf Sehen, Bewegen oder Hören ergeben.

Nachfolgend gehen wir noch auf ein paar wichtige Punkte ein.

Die gute Nachricht - ja die gibt es. Die schlechte Nachricht - die Übergangsfrist läuft sozusagen bereits seit Juni 2021 und zwar nach Verabschiedung des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).

Ab 28. Juni 2025 sind deutsche Unternehmen nach dem EAA (European Accessibility Act) zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Und da wir alle Normen ja so lieben, wurde auch mit EN 301 549 eine geschaffen.

Und last but not least, wir sind uns ziemlich sicher, dass sich wieder Unmengen an "gewieften Geschäftsleuten" finden werden, die die nächste Abmahnwelle lostreten. Und selbst wenn es nur Ihr Mitbewerber ist, der genau Ihnen schaden möchte.  Seien Sie besser vorbereitet!

Dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt, dürfte hoffentlich jedem klar sein. Falls nicht, diese Webseite und/oder Mitarbeiter ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel ziehen Sie immer den Rechtsbeistand Ihres Vertrauens hinzu.

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